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Kostentarif Kurzzeitpflege

Wir freuen uns, dass Sie sich für uns interessieren und sich für eine Stelle in unserem Unternehmen bewerben oder beworben haben. Wir möchten Ihnen nachfolgend gerne Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bewerbung erteilen.

Gültig vom 01.07.2026 bis 31.12.2026

Kurzübersicht Kosten pro Tag

PSUKVPIKAUAZGesamt
ohne Pflegegrad121,94 €26,92 €14,58 €10,74 €0,78 €4,00 €178,96 €
Pflegegrad 1121,94 €26,92 €14,58 €10,74 €0,78 €4,00 €178,96 €
§39c SGB V121,94 €26,92 €14,58 €10,74 €174,18 €
Pflegegrad 2-5121,94 €26,92 €14,58 €10,74 €0,78 €4,00 €178,96 €

Die IK betragen in einem Einzelzimmer 11,76 € / Tag. 1,02 € mehr als im Doppelzimmer.

Legende:

PS - PflegesatzUK - UnterkunftVP – Verpflegung
IK - InvestitionskostenAU - AusbildungsumlageAZ - Ausbildungszuschlag

Kurzübersicht Kosten und Ansprüche


Kombination Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Anteil gesamt
Pflegekasse
Ausreichend
für Anzahl Tage
Eigenanteil
pro Tag
ohne Pflegegrad0,00 €178,96 €
Pflegegrad 10,00 €178,96 €
§39c SGB V1.854,00 €1652,24 €
Pflegegrad 2-53.539,00 €2952,24 €

Änderungen vorbehalten

Seit dem 01.07.2025 übernimmt die Pflegekasse auf Antrag bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege für längstens acht Wochen im Jahr einen Höchstsatz von 3.539,00 €.
Bei Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V übernimmt die Krankenkasse auf Antrag einen Höchstbetrag von 1.854,00€.

Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse nach, ob Sie einen Anspruch auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege haben.

Das Abwesenheitsentgelt umfasst bei unvorhergesehener oder krankheitsbedingter Abwesenheit für die ersten drei Tage 100 % der Entgelte für Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie der Investitionskosten. Ab dem 4. Abwesenheitstag sind 100% der Investitionskosten sowie 80% der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen. Eine Pflegevergütung darf nicht berechnet werden.

Einen individuellen Beratungstermin können Sie gerne unter 02632-404 5535 vereinbaren.

 

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